Allgemeine Geschäftsbedingungen Fördepromotion GmbH

  1. Unsere Angebots- und Katalogpreise sind freibleibend. Aufträge gelten erst als angenommen, wenn eine schriftliche Bestätigung vorliegt. Sind zwischen Angebotsabgabe und Bestelleingang Kostensteigerungen eingetreten, sind wir zu einer Preiskorrektur berechtigt. Abschlûsse von Verträgen sind nur bindend, wenn sie zwischen Fördepromotion GmbH Altenholz und dem Kunden geschlossen sind. Andere Personen sind nicht dazu autorisiert. Die in den Angeboten genannten Preise verstehen sich immer zuzûglich der Verpackungs- und Transportkosten sowie der geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Ausnahmen mûssen im Angebot schriftlich dokumentiert sein.
  2. Lieferungen erfolgen grundsätzlich ab Altenholz auf Rechnung und Gefahr des Geschäftspartners. Soweit keine anderen Abmachungen getroffen sind, werden Lieferungen mit Spediteuren unserer Wahl durchgefûhrt.
  3. Die Bezahlung des Rechnungsbetrages hat innerhalb von 10 Tagen rein netto ohne Abzug zu erfolgen, es sei denn, es bestehen andere Vereinbarungen. Der Käufer ist zu Kûrzungen oder Zurûckhalten des Kaufpreises nicht berechtigt. Bei Zielûberschreitung sind wir berechtigt, angemessene Verzugszinsen zu belasten.
  4. Kleinaufträge unter € 150,00 können gegen Nachnahme oder Vorkasse auf Kosten des Bestellers zum Versand gebracht werden. Bei Abholung ab Werk erfolgt Barzahlung.
  5. Bei Anlieferung einer Kundenvorlage verpflichten wir uns, diese bestmöglich zu reproduzieren. Geringe Abweichungen in Darstellung und Farbe, bedingt durch die technischen Möglichkeiten im Planen- und Textildruck sowie dem unterschiedlichen Farbausfall bei diversen Grundmaterialien mûssen wir uns vorbehalten. Deshalb liegt auch bei solchen geringen Abweichungen eine ordnungsgemäße Lieferung vor. Eventuelle Verletzung von Urheber- und Schutzrechten geht zu Lasten des Bestellers.
  6. Speziell angefertigte Zeichnungen, Darstellungen, Drucksiebe etc. bleiben in jedem Fall unser Eigentum, auch wenn der Besteller dafûr einen Kostenanteil geleistet hat. Bei Folgeaufträgen stehen diese dem Kunden ohne Berechnung wieder zur Verfûgung.
  7. Maßdifferenzen mit der branchenûblichen Toleranz von +/- 10% sind zulässig.
  8. Mehr- oder Minderlieferungen von +/- 10 % sind aus dem gleichen Grunde ebenfalls anzuerkennen, werden in der Rechnungsstellung berûcksichtigt und gleichzeitig Bestandteil der Vereinbarung.
  9. Beanstandungen sind innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich einzureichen. Dieses gilt auch fûr äußerlich nicht erkennbare Mängel. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Ware als akzeptiert. Die Mängelhaftung beschränkt sich auf Nachbesserungen oder auf kostenlose Ersatzlieferungen innerhalb einer angemessenen Frist. Reklamationen nach Weiterbearbeitung oder Gebrauch sind in jedem Fall unzulässig. Unfrei gesandte Ware können wir nicht annehmen. Reklamationen melden Sie bitte schriftlich an.
  10. Bei Lieferung von Fahnenmasten ûbernehmen wir keinerlei Haftung auf Statik, Befestigung bzw. Untergrund. Ob die technischen Voraussetzungen fûr die Montage der bestellten Masten vorliegen, liegt im Ermessen des Kunden.
  11. Der genannte Liefertermin ist unverbindlich. Vor allem gehen Umstände nicht zu unseren Lasten, welche wir nicht zu vertreten haben und welche Fertigung und Lieferung verzögern bzw. unmöglich machen. Als solche Umstände zählen auch Änderungen sowie das Fehlen von Unterlagen und Zeichnungen. Der Liefertermin ist Versandtermin ab Werk! Bei etwaigen Verspätungen besteht weder Anspruch auf Schadensersatz noch ein Anrecht auf Annahmeverweigerung oder Rûcktritt.
  12. Fördepromotion GmbH ist zur Teillieferung berechtigt, die jeweils fûr sich zur Zahlungsverpflichtung fûhrt.
  13. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Schecks und Wechsel werden unter den ûblichen Vorbehalten angenommen und gelten als einstweilige Zahlungserfûllung. Die Ware darf weder verpfändet werden, noch zur Sicherheit ûbereignet werden. Bei Weiterverkauf der Ware wird die Kaufpreisforderung gegen den Dritten sicherheitshalber an uns abgetreten.
  14. Fûr alle Streitigkeiten aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
  15. Erfûllungsort fûr die Leistung und Zahlung ist nach unserer Wahl Altenholz. Gerichtsstand ist Kiel.
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